Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung der Baugesuche seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme ab.