Mit 3. August 2026 verlieren die Identitätskarten in Papierform ihre Gültigkeit.
Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zum Thema Abfallwirtschaft
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Die Hose ist zu klein geworden, die Schuhe passen nicht mehr oder die alte Decke wird nicht mehr gebraucht?...
Die Gemeinde weist darauf hin, dass aufgrund der ARERA‑Vorgaben ab 2024 deutliche Erhöhungen der mengenabhängigen Müllgebühren gelten, weshalb Verpackungsmüll vermieden werden sollte, Entleerungen immer vollständig berechnet werden und die endgültigen Tarife für 2026 erst nach Bestätigung durch ARERA festgelegt werden können.
Die Gemeinde informiert über Grundregeln und Neuerungen im Recyclinghof.
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Standort: Möltnerstr. 47 (zwischen Verschneid und Mölten 47 an der Brücke / Landesstraße 98) Öffnungszeiten:...
Die Biomüllsammlung erfolgt wöchentlicher (jeweils am Dienstag), d.h. die Biomüllbehälter müssen spätestens...
Die Restmüllsammlung bezieht sich auf die Abholung von nicht wiederverwertbaren Abfällen. Es ist wichtig,...
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Der Bauhof ist zuständig für die Instandhaltung der gemeindeeigenen Gebäude, Straßen, Plätze, Gehsteige,...
Das Steueramt ist zuständig für die Gemeindeabgaben (Wasser, Abwasser, Müll), die Gemeindeimmobiliensteuer...
Informationen zum TIERSAMMELCONTAINER bei der neuen Kläranlage in Versein Die Gemeinde Mölten verfügt...
Ganze Verwaltung
Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
Dienst aktiv
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
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Dieses Dokument enthält Informationen zum Tierkadavercontainer.
Dieses Dokument ist das Formular für das Gesuch um Abschlag von 30% auf die mengenabhängigen Kosten für die Müllentsorgung.
Dieses Dokument beschreibt das neue Müllgebührensystem der Gemeinde Mölten ab 2024 gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde ARERA.
Diese Verordnung regelt die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle in der Gemeinde Mölten.
Diese Betriebsordnung regelt die Nutzung des Recyclinghofes der Gemeinde Mölten.
Diese Verordnung legt die qualitativen und quantitativen Kriterien fest, aufgrund welcher die nicht gefährlichen Sonderabfälle dem Hausmüll gleichzustellen sind.
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