Der Gemeindeausschuss arbeitet mit dem Bürgermeister bei der Verwaltung der Gemeinde zusammen und übt seine Tätigkeit aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung aus. Der Gemeindeausschuss führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht durch Gesetz oder durch die Satzung dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die im Gesetz oder in der Satzung vorgesehenen Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der dezentralen Organe, des Gemeindesekretärs oder der Führungskräfte fallen; er erstattet dem Gemeinderat jährlich Bericht über seine Tätigkeit, führt dessen allgemeine Anweisungen aus und legt ihm eigene Vorschläge und Anregungen vor.