Das Wahlamt ist zuständig für die Führung und Aktualisierung der Wählerlisten, für die Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Stimmzähler, für die Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses der Wahlsprengelvorsitzenden, für die Vorbereitung von Wahlen, für die Ausstellung von Wahlausweisen, für die Führung und Aktualisierung der Laienrichterverzeichnisse