Der Finanzdienst ist zuständig für die Buchhaltung (Haushaltsvoranschlag, Haushaltsgebarung, Jahresabschlussrechnung), den Rechnungsrevisor, den Schatzamtsdienst, die Darlehen und die Finanzierungen, das Ökonomat, die Versicherungen, die Beteiligungen, die Steuern und Gebühren, das Inventar und die Beiträge