Verordnung über die Videoüberwachung

Diese Verordnung regelt die Gewährleistung der Wahrung der Rechte, der Grundfreiheiten sowie der Würde natürlicher Personen, die von der Gemeinde Mölten mittels Betrieb einer Videoüberwachungsanlage im Gemeindegebiet erhoben werden. 

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

11.07.2016

Beschreibung

Die Verordnung sieht vor, dass die Gemeinde Mölten Kameras zur Videoüberwachung einsetzen darf, um die Sicherheit zu erhöhen, Verkehrsflüsse zu analysieren und das Gemeindeeigentum zu schützen.

Die Kameras dürfen nur an bestimmten Orten installiert werden, und die Aufnahmen dürfen nur für festgelegte Zwecke verwendet werden – nicht zur Überwachung von Mitarbeitern.

Die Daten werden sicher gespeichert, maximal 7 Tage aufbewahrt und nur Polizei oder Justiz dürfen sie bei Ermittlungen nutzen.

Datei

Kontakt

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 668001info@moelten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

11.07.2016

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 10:14 Uhr

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