Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Diese Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von Beiträgen an Körperschaften und Private.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

22.10.2011

Beschreibung

Die Gemeinde kann Geld oder Sachleistungen an private und öffentliche Körperschaften, Vereine und Gruppen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch Einzelpersonen geben.

Es gibt verschiedene Arten von Beiträgen: laufende oder einmalige Beiträge, Investitionsbeiträge,...

Wer einen Beitrag möchte, muss einen Antrag stellen und bestimmte Unterlagen einreichen – die Gemeinde prüft alles und entscheidet dann über die Vergabe.

Datei

Kontakt

Buchhaltung

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 667467info@moelten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.10.2011

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Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 09:29 Uhr

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