Verordnung betreffend die Zuweisung von gemeindeeigenen Altenwohnungen

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Altenwohnungen der Gemeinde Mölten an ältere oder behinderte Bürger.

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Beschreibung

Ältere oder behinderte Menschen, die in Mölten wohnen, können die Zuweisung einer gemeindeeigene Altenwohnung beantragen.

Die Vergabe erfolgt nach klaren Regeln und Fristen, mit einer Rangliste.

Wer eine Wohnung bekommt, muss sie pflegen, regelmäßig bewohnen und darf sie nicht an andere weitergeben.

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application/pdf

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.11.2023

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Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:17 Uhr

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