Verordnung - Regelung der Vorgangsweise der Gemeindeverwaltung bei Todesfällen

Diese Verordnung regelt, wie die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Mölten bei Todesfällen vorgehen soll.

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Veröffentlichungsdatum

07.05.2012

Beschreibung

Wenn jemand stirbt, der mit der Gemeinde verbunden ist (z. B. Bürgermeister, Gemeinderat, Ehrenbürger), organisiert die Gemeinde bestimmte Maßnahmen wie Zeitungsanzeigen, Kranzspenden und Teilnahme an der Beerdigung.

Auch das Gemeindepersonal kann teilnehmen, und diese Zeit wird als Arbeitszeit gezählt.

In besonderen Fällen können zusätzlich Sarg- und Kranzträger organisiert werden – nach Absprache mit den Angehörigen.

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Standesamt

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 668001info@moelten.eu

Sekretariat

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 668001info@moelten.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.05.2012

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 16:53 Uhr

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