Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, beruft den Gemeindeausschuss und den Gemeinderat ein und führt deren Vorsitz. Er überwacht ferner die Tätigkeit der Dienste und der Ämter sowie die Ausführung der Rechtsakte.
Zuletzt aktualisiert: 01.03.2024, 11:46 Uhr