Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Gemeinde Mölten regelt mit dieser Verordnung die Erhebung und Verwaltung der Aufenthaltsabgabe für Gäste in Beherbergungsbetrieben.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

23.03.2015

Beschreibung

Wer in Mölten in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder ähnlichem übernachtet, muss eine Aufenthaltsabgabe zahlen.

Die Höhe der Abgabe hängt von der Unterkunftsart ab und beträgt zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Nacht – sie kann auf bis zu 5 € erhöht werden.

Es gibt Ausnahmen für bestimmte Personen (z. B. Kinder, Einheimische mit Wohnproblemen, Schülergruppen), und die Unterkunft muss die Abgabe korrekt melden und überweisen.

Datei

Kontakt

Steueramt

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 667467info@moelten.eu

Dateiformat

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Lizenz

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Veröffentlichungsdatum

23.03.2015

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.07.2025, 08:46 Uhr

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