Verordnung betreffend die Festsetzung und Einhebung der Baukostenabgabe und des Erschließungsbeitrag

Diese Verordnung der Gemeinde Mölten regelt die Berechnung und Zahlung von Baukostenabgaben und Erschließungsbeiträgen bei Bauvorhaben.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

21.12.2015

Beschreibung

Wer in Mölten bauen will, muss eine Gebühr zahlen – sie besteht aus einem Anteil für die Baukosten und einem für die Erschließung (z. B. Straßen, Wasserleitungen).

Die Höhe der Gebühren hängt von der Größe und Nutzung des Gebäudes ab und wird vom Bauamt berechnet.

Es gibt Ausnahmen und Ermäßigungen, z. B. für landwirtschaftliche Gebäude oder bestimmte Umbauten.

Datei

Kontakt

Bauamt

RATHAUSPLATZ 1, 39010 MÖLTEN+39 0471 667466info@moelten.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.12.2015

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 29.07.2025, 17:07 Uhr

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