Die Verordnung legt fest, wie lange ein Verwaltungsverfahren dauern darf und wer dafür verantwortlich ist.
Bürger haben das Recht, Verwaltungsunterlagen einzusehen, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben.
Es gibt klare Regeln, wie man Akteneinsicht beantragt, wann sie verweigert werden kann und wie mit persönlichen Daten umgegangen wird.