Der Gemeindesekretär ist zuständig für die allgemeinen Angelegenheiten, für die öffentliche Arbeiten, für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, für die Beurkundung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses, für die Beurkundung von Verträgen und Rechtsakten; er ist Vorgesetzter des Personals